Grundlage für diese Berechnung sind offizielle Daten des Instituts für Sozialfürsorge (NISF/INPS), wobei ausschließlich Vollzeitstellen berücksichtigt werden.
Die Ursachen für die Lohnunterschiede sind vielfältig: Sie reichen von unterschiedlichen Arbeitsverträgen über schlechter bezahlte, typische Frauenberufe bis hin zu Erwerbsunterbrechungen, etwa durch Kindererziehung, die sich negativ auf das Dienstalter auswirken.
Gleiche Arbeit, ungleiche Bezahlung
Doch selbst bei identischer Qualifikation und gleicher Tätigkeit kommt es laut Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer immer wieder zu Gehaltsunterschieden. Auch im öffentlichen Dienst entstehen diese durch zusätzliche Vergütungselemente – etwa durch Weiterbildungen oder individuelle Gehaltserhöhungen.Auf europäischer Ebene soll nun gegengesteuert werden: Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten dazu, mehr Transparenz bei Gehältern zu schaffen – bereits in Stellenausschreibungen. Die Frist zur Umsetzung der neuen Richtlinie endet am 7. Juni. Ob Italien, Deutschland und Österreich diese Vorgabe rechtzeitig erfüllen, ist derzeit noch unklar.

