Stefano Esposito Vangone, Kommandant der Carabinieri-Kompanie Bozen – Südtirol, kündigte an, dieses Phänomen stärker in Betracht zu ziehen und meinte, dass gegen einen Zechpreller immer auch eine Strafanzeige erstattet werden sollte. „So werden diese Fälle den Polizeibehörden bekannt gemacht, welche weitere Schritte gegen den Zechpreller unternehmen können“, sagte Oberstleutnant Vangone.
Zudem weist er darauf hin, dass bei fehlendem Vorweisen der Ausweisdokumente beim Check-in immer die Möglichkeit bestehe, unverzüglich die Beamten der Carabinieri zu ersuchen, die Identität des Gastes festzustellen. „Gastbetriebe könnten dadurch vor weiteren Schäden bewahrt werden“, unterstrich der Kommandant der Carabinieri-Kompanie Bozen – Südtirol.
Der HGV ersucht seine Mitgliedsbetriebe, sich im Falle von Zechprellerei beim Verband zu melden. Wenn der Tatbestand der Zechprellerei eindeutig ist, wird allgemein empfohlen, eine Strafanzeige zu erstatten, was jedoch immer im Ermessen des betreffenden Gastbetriebes liegt, schreibt der HGV abschließend in der Presseaussendung.