Alleinerziehende haben nun drei Jahre länger Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Insgesamt 896 Kinder von insgesamt 572 Alleinerziehenden erhielten 2024 einen Unterhaltsvorschuss vom Land, weil das unterhaltspflichtige Elternteil den gerichtlich festgelegten Betrag nicht bezahlt hatte. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, gilt es, ab heute auf mehrere Änderungen zu achten.

