Gleichgeschlechtliche Paare in Italien: Was dürfen sie? Und was nicht?
Italien – und damit auch Südtirol – erkennt seit 2016 eingetragene Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare an, doch rechtliche Unterschiede zur Ehe bestehen weiterhin. Besonders in den Bereichen Elternschaft und Adoption zeigt sich eine komplexe Gesetzeslage. Der Verfassungsgerichtshof fordert seit Jahren gesetzgeberische Nachbesserungen – was erst kürzlich Früchte getragen hat. Familienrechtsexpertin Dr. Natalie Schweitzer ordnet die aktuelle Rechtslage ein und erklärt, welche Wege den Paaren offen stehen.

