Klettersteige und Klettergärten: Haftung wird klar geregelt
Einige Klettersteige in Südtirol befinden sich auf Privatgrund, ebenso zahlreiche Klettergärten und Bouldergebiete: Dies führt bei den Grundbesitzern wie etwa den Bauern zu Bedenken wegen einer möglichen Haftung bei Unfällen. Manche Grundeigentümer drohten sogar damit, Klettergärten und Klettersteige zu sperren, berichtet AVS-Obmann Georg Simeoni.

