Gästebetten: In bestimmten Zonen darf Frist um 5 Jahre verlängert werden
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher in einer Sondersitzung am 1. April Änderungen an der Verordnung über die Obergrenze von Gästebetten genehmigt. Unter strengen Bedingungen wird damit eine Verlängerung der Frist um 5 Jahre für die Realisierung von Gästebetten in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen möglich gemacht.

