Gegen Entscheidung des Landesgerichts zu Unteilbarkeit „Beschwerde eingelegt“
In Bezug auf den am Dienstag, 13. Mai, auf s+ erschienenen Artikel zur Entscheidung des Landesgerichts Bozen gegen die Ersichtlichmachung der Unteilbarkeit eines vor 2007 erweiterten Hotelbetriebs legt Peter Kasal in seiner Funktion als Direktor der Abteilung Grundbuch und Kataster Wert auf eine Klarstellung, die wir hiermit veröffentlichen.

