Weideschutzgebiete allein rechtfertigen keine Wolfsabschüsse
Die Regelung für ausgewiesene Weideschutzgebiete allein ist kein Freibrief für den Abschuss von Wölfen. Das stellt das Bozner Verwaltungsgericht jetzt in dem Urteil fest, mit dem es den Rekurs von Tierschützern gegen ein Entnahmedekret von 2 Wölfen im Vinschgau vom August vorigen Jahres für unverfolgbar erklärt.

