Noch kein sicheres Aus für Gas & Co
Droht der Südtiroler Landesregierung ein ähnliches Debakel wie Deutschland mit dem Heizungsgesetz? Fakt ist, dass das Verwaltungsgericht Bozen nach einer Eingabe der Südtirolgas AG ein entsprechendes Dekret des Landeshauptmannes (vom 18. März) vorsorglich einstweilig ausgesetzt hat. Inhaltlich setzt sich das Gericht erst im Jänner damit auseinander.

