Neue „Grün-Grün“-Kommission ernannt
Für die Dauer der Legislaturperiode hat die Landesregierung am Dienstag die Mitglieder der variabel besetzten 3-köpfigen sogenannten „Grün-Grün“-Kommission ernannt. Diese Kommission ist im neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft ebenso vorgesehen, wie sie es bereits im bisherigen Landschaftschutzgesetz war.

