Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme im Gefängnis rechtskräftig
Das Urteil gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis in Burg ist rechtskräftig. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 seien verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Der Mann war wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

