Wichtiges Urteil: Einseitige Reduzierung der Arbeitszeiten nicht zulässig
Die Arbeitsrichterin Eliana Marchesini des Gerichts Bozen hat im Fall einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin ein wichtiges Urteil gefällt. Der Arbeitgeber dieser Angestellten hatte einseitig – und ohne ihre Zustimmung – ihre Arbeitszeit verkürzt und ihre Schichten häufig geändert, ohne dass eine konkrete Festlegung der Arbeitszeit im Vertrag erfolgt war.