Steilvorlage für die Eigenverwaltungen
„Kollektivgüter sind nicht Gütern der Domäne gleichzustellen und werden von Organismen privaten Rechts verwaltet.“ Die neun Mitglieder der Vereinigten Senate des Kassationsgerichtshofes in Rom haben mit ihrem Urteil Nr. 5.192 vom 7. März d. J. eine richtungsweisende Entscheidung getroffen – auch für Südtirol.

