Alexander Gruber steht vor Gericht: „Sein Geisteszustand war eingeschränkt“
Im Todesfall Sigrid Gröber sorgt ein neues psychiatrisches Gutachten für Aufsehen: Dem Angeklagten Alexander Gruber wird ein Impulskontrollverlust nach Alkoholkonsum attestiert. Sein Geisteszustand zum Tatzeitpunkt sei weitestgehend eingeschränkt gewesen. Der Psychiater warnt eindringlich: Ohne Therapie sei Gruber „gemeingefährlich“.

