Wer Geld will, muss zuerst zum Kurs: Klappt das?
Seit Jahresbeginn gilt’s: Nicht-EU-Bürger, die um das Landeskindergeld oder das Familiengeld des Landes ansuchen, müssen nachweisen, einen Sprach- und einen Bürgerkundekurs besucht zu haben. Das gilt für beide Elternteile. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, gibt’s kein Geld vom Land. Die ersten aktuellen Zahlen zeigen, ob diese Maßnahme greift oder ins Leere geht.