2G-Regel nun doch auch für Politiker?
Ab 15. Februar gilt für alle Arbeitnehmer des öffentlichen und privaten Sektors, die über 50 Jahre alt sind, die Impfpflicht. Nicht jedoch für die Politiker. Sie sind keine „Arbeitnehmer“ im engeren Sinne und fallen somit aus dem Raster. Der Staat hat es bisher versäumt, auch für sie die entsprechenden Vorschriften festzuschreiben. Doch: In einem Begehrensantrag fordern Südtiroler Politiker nun die gleiche 2G-Behandlung, wie sie für alle Arbeitnehmer gilt.