Weg (fast) frei fürs Landesregister
Weg fast frei für das Landesregister zum Ehrenamt. Dieses wurde vom Staat in einem für kleinere Vereine wesentlichen Punkt angefochten: die Übertragung der Vermögenswerte beim Übertritt vom staatlichen Register RUNTS ins Landesregister. „Nun haben wir eine Einigung erreicht. Auf den Punkt gebracht, müssen Vereine letztendlich nur eine Eigenerklärung abgeben, wonach Vermögenszuwächse aus staatlichen Vergünstigungen in die laufenden Kosten eingeflossen sind.“ Die Kontrolle obliegt dem Land.

