Strafzettel aus dem Ausland – Muss man die zahlen?
Der Italiener ist es zwar gewohnt, behördliche Post wie einen Bußgeldbescheid als Einschreibebrief mit Rückantwort zu erhalten – und so sieht es das italienische Gesetz auch vor. Dadurch kann es vorkommen, dass normale Briefe nicht ernst genommen werden. Sie einfach wegzuwerfen sei aber absolut „nicht empfehlenswert“, warnt Rebecca Berto, Rechtsberaterin im Europäischen Verbraucherzentrum.