Großableitungen: Kriterien für variablen Gebührenanteil festgelegt
Die Landesregierung hat sich am heutigen Dienstag mit der Gebühr zur Nutzung öffentlicher Gewässer zur Stromerzeugung befasst. Inhaber von Konzessionen für große Wasserableitungen (über 3 Megawatt Nennleistung) sind verpflichtet, dem Land Südtirol jährlich eine Gebühr für die Nutzung der öffentlichen Gewässer zur Stromerzeugung zu zahlen. Nun wurden die Kriterien für die neue variable Komponente festgelegt.